Betreuungskosten
Seit dem Kitajahr 2025/2026 bieten wir ausschließlich Vollzeitplätze innerhalb unserer Öffnungszeiten von 07:00Uhr bis 16:30Uhr an.
Die Betreuungskosten richten sich nach der geltenden Beitragssatzung der Stadt Mainz.
Merkblatt Hort- und Krippenbeiträge
Satzung für Kindertagesstätten in Mainz | § 7 - Elternbeiträge, § 8 - Begriff: „Bereinigtes Nettoeinkommen“, § 9 - Beginn und Ende der Zahlungspflicht
§ 7 - Elternbeiträge
(2) Für den Besuch der Tageseinrichtungen werden gemäß § 26 Abs. 2
KiTaG Elternbeiträge für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr
sowie für die Betreuung im Hort erhoben.
Der Krippe 'Bretzelchen' sind gemäß § 60 Abs. 1 SGB I die notwendigen Angaben
zum Einkommen der Familie nachzuweisen, sofern eine Eingruppierung
unterhalb des Höchstsatzes geprüft und vorgenommen werden soll.
Diese Angaben werden nur für den genannten Zweck erhoben und unterliegen dem
Datenschutz gem. § 35 SGB I i.V.m. dem 4. Kapitel SGB VIII. Der jeweilige Elternbeitrag,
gestaffelt nach dem bereinigten Einkommen (§ 8) sowie nach der Anzahl der Kinder,
ist aus der Anlage ersichtlich.
Die monatlichen Verpflegungskosten werden auf 60€ festgesetzt.