Betreuungskosten
Seit dem Kitajahr 2022/2023 bieten wir ausschließlich Vollzeitplätze innerhalb unserer Öffnungzeiten von 07:00Uhr bis 16:30Uhr an.
Die Betreuungkosten richten sich nach der geltenden Gebührenordnung.
Allgemeine Informationen zu Kostenübernahme und Förderungen:
Differenzkostenschuss:
Sofern Ihnen trotz Anmeldung kein öffentlicher bzw. städtischer Betreuungsplatz ab dem
ersten Lebensjahr angeboten werden kann, haben Sie die Möglichkeit die Differenzkosten
für einen selbst beschafften Betreuungsplatz zu beantragen.
Rechtsanspruch ab dem zweiten Lebensjahr:
Ab dem zweiten Lebensjahr hat Ihr Kind einen Rechtsanspruch auf eine kostenfreien
Betreuungsplatz. Sofern Ihr Kind für einen öffentlichen bzw. städtischen Platz angemeldet ist
und Ihrem Anspruch nicht nachgekommen werden kann, können Sie eine Erstattung der
Gesamtkosten beantragen.
Ü2 Zuschuss:
Ab dem zweiten Lebensjahr reduziert sich der Betreuungsbeitrag für Mainzer Kinder in unserer Einrichtung
im Rahmen der Landesförderung um €153,00.
Detailierte Informationen hinsichtlich der Betreuungskosten-, übernahme, Beantragung und Anmeldung finden Sie unter